Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines / Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, Kurse und Workshops des soziokulturellen Zentrums Putjatinhaus (nachfolgend Putjatinhaus genannt). Veranstaltungen schließen alle Abendveranstaltungen, sowie Feste, Tagesaktionen oder Projekte ein. Kurse sind wiederkehrende Aktivitäten, die mindestens 6 mal stattfinden. Einzeltagesaktivitäten, sowie Aktivitäten, die bis zu 5 mal stattfinden, heißen Workshops. Folgend gelten alle Bestimmungen für Kurse gleichlautend auch für Workshops.

§ 2 Anmeldung Kurse

(1) Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per Fax, E-Mail, Post, Internet oder durch Dritte erfolgen. Folgende Angaben werden für Kurs-Anmeldungen benötigt: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail – Adresse (wenn vorhanden) und Kursname. Für die meisten Kurse ist das Ausfüllen eines Anmeldeformulars erforderlich.
(2) Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB ein.
(3) Jede verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Rücktrittsfristen durch den Teilnehmenden regelt §5.
(4) Bei Anmeldung zu Kursen werden die Teilnehmer/innen über den Beginn des Kurses nicht extra informiert, wenn der Kurs beginnt. Die Teilnehmer/innen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine extra Benachrichtigung, wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw. Ortsänderungen notwendig sind.
(5) Firmen- /Schulklassen- / Hortgruppenanmeldungen sind nur schriftlich, per Fax, E-Mail oder persönlich und mit der Erklärung zur Kostenübernahme möglich.

§ 3 Anmeldung Abendveranstaltungen

Kartenreservierungen für Abendveranstaltungen sind möglich unter www.putjatinhaus.de oder Tel. 0351 – 2011906.

§ 4 Kursgebühr / Zahlung

(1) Kursgebühren werden über drei Zahlungsmodelle je nach Kursart entrichtet.

  1. Tageszahlung: Zahlung vor Ort in bar zu jedem Einzelkurstermin. Es besteht keine Zahlungsverpflichtung, wenn der Kurs zu einem Zeitpunkt nicht besucht wird. Wird ein Kurs ohne vorherige Absprache mehr als zweimal hintereinander nicht besucht, kann der Kursplatz neu belegt werden (für fortlaufende Kurse).
  2. Zwei-Monatszahlung: Zahlung des Kursbeitrags für eine Laufdauer von 2 Monaten (in die Kurszeit fallende Feiertage werden rausgerechnet) per Lastschrifteinzug. Der Kursbeitrag wird immer zu Beginn der 2 Monate (am ersten Kurstag) fällig (für fortlaufende Kurse).
  3. Staffelzahlung: Zahlung des Kursbeitrags über eine gewisse Staffel, je nach Angebot zum Beispiel 10 x Termin. Zahlung per Lastschrifteinzug. Der Kursbeitrag wird immer fällig zum Kursbeginn (für einmalige oder mehrmalige Staffelkurse, sowie Workshops).

(2) Bei 2-Monatszahlung und Staffelzahlung muss der Kursbeitrag auch dann bezahlt werden, wenn der Kurs unregelmäßig oder nicht mehr besucht wird. Eingezahlte Gebühren werden grundsätzlich nur erstattet, wenn ein Rücktritt seitens des Putjatinhauses nach §6 erfolgt.
(3) Firmen und Institutionen (z.B. Schulen, Hortgruppen) zahlen, wenn nicht anders vereinbart, per Überweisung oder bar im Büro des Putjatinhauses mindestens 7 Tage vor Kursbeginn.
(4) Beträgt die Kursgebühr mehr als 80,00 EUR pro Kurs, kann eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Ein Ratenzahlungsvertrag kann nur schriftlich bei persönlicher Anmeldung abgeschlossen werden.

§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmenden

(1) Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet bei fortlaufenden Kursen 5 Tage vor Monatsende des 2-Monats-Zyklus, bei Workshops, bei Staffelkursen und bei Ferienveranstaltungen 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung/ der Veranstaltungsreihe. Wird die Rücktrittsfrist nicht eingehalten, wird die volle Kursgebühr fällig. Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung im Putjatinhaus. Benennung eines Ersatzteilnehmers ist für den vollen gebuchten und bezahlten Zeitraum möglich. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
(2) Ein Rücktritt nach Kursbeginn kann nicht berücksichtigt und nur in begründeten Ausnahmefällen als fristgebundene Gutschrift beantragt und entschieden werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung ausgeschlossen, aber auf andere Personen übertragbar.
(3) Keine Rückzahlung erfolgt bei Zusammenlegung von Kursen und Wechsel der Kursleitung.

§ 6 Rücktritt durch das Putjatinhaus

Das Putjatinhaus kann kurzfristig wegen mangelnder Beteiligung oder Unterschreitung der im Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs bzw. eine Veranstaltung vor Beginn absagen bzw. einen laufenden Kurs einvernehmlich abbrechen. In diesen Fällen werden bereits eingezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. entsprechend der Zahl bereits durchgeführter Veranstaltungen anteilig erstattet.

§ 7 Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen

Kurse und Veranstaltungen, die nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben, können in Abstimmung mit den Teilnehmer/innen entweder unter Zuzahlung eines Kleingruppenaufschlages oder verkürzt durchgeführt werden.

§ 8 Gebührenermäßigung

Für Dresden-Pass oder Dresden-Tafel-Pass Inhaber kann eine ermäßigte Kursgebühr berechnet werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt. Rückwirkend können keine Ermäßigungen vorgenommen werden. Anfallende Materialkosten sind grundsätzlich voll zu bezahlen.
Schüler, FSJ, Studenten, Auszubildende, Behinderte nach Schwerbehindertengesetz § 1 (ggf. mit Betreuerperson) ab Grad 50, Ehrenamtspass-Inhaber, Arbeitslose mit ALG II können gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises Abendveranstaltungen des Putjatinhauses zum ermäßigten Preis besuchen. . Abendveranstaltungen und Feste können von Dresden-Pass-Inhabern generell zum halben Eintrittspreis besucht werden, wenn ein entsprechender Nachweis für den Dresden-Pass vorliegt. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen (z.B. Veranstaltungen mit Speiseangeboten, Fremdveranstaltungen etc.). Diese freiwillige Leistung des Putjatinhauses gilt nicht rückwirkend.
Ehrenamtliche Helfer des Hauses können am Tag ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit grundsätzlich kostenlos an der Veranstaltung teilnehmen und eine weitere Person kostenlos mit in die Veranstaltung nehmen. Regelmäßige ehrenamtliche Helfer können außerdem an jeder Abendveranstaltung des Hauses kostenlos teilnehmen. Dies gilt nicht für Sonderveranstaltungen (z.B. Veranstaltungen mit Speiseangeboten, Fremdveranstaltungen etc.)

§ 9 Ausfall von Kursveranstaltungen

Ausgefallene Kursveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche gegen das Putjatinhaus sind ausgeschlossen.

§ 10 Verhalten im Putjatinhaus

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Festlegungen der jeweiligen Hausordnung strikt zu befolgen.

§ 11 Haftung

Das Putjatinhaus haftet nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum. Die Kursleiter führen die Kurse in selbstständiger Tätigkeit durch. Haftungsansprüche können hieraus nicht gegenüber dem Putjatinhaus abgeleitet werden. Auskünfte und Ausführungen der Kursleiter dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Nutzung der Räume und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder einer Störung beizutragen.

§ 12 Datenschutz / Urheberschutz

Das Putjatinhaus erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken, zur Pflege der laufenden Kundenbeziehungen und um Informationen über aktuelle Kursangebote zu geben. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Widerspruch gegen die Zusendung von Werbematerialien des Putjatinhauses ist jederzeit möglich.
Die Daten werden nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.

§ 13 Sonstiges

Diese AGB gelten für alle Kursangebote und Veranstaltungsangebote des Putjatinhauses ab Juni 2018. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung des Putjatinhauses.
Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im Übrigen wirksam.