Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines / Grundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen, Kurse und Workshops des soziokulturellen Zentrums Putjatinhaus (nachfolgend Putjatinhaus genannt). Veranstaltungen schließen alle Abendveranstaltungen, sowie Feste, Tagesaktionen oder Projekte ein. Kurse sind wiederkehrende Aktivitäten, die mindestens 6 mal stattfinden. Einzeltagesaktivitäten, sowie Aktivitäten, die bis zu 5 mal stattfinden, heißen Workshops. Folgend gelten alle Bestimmungen für Kurse gleichlautend auch für Workshops.
§ 2 Anmeldung Kurse
(1) Die Anmeldung kann persönlich, telefonisch, per
Fax, E-Mail, Post, Internet oder durch Dritte erfolgen. Folgende
Angaben werden für Kurs-Anmeldungen benötigt: Name, Vorname, Anschrift,
Telefonnummer, E-Mail – Adresse (wenn vorhanden) und Kursname. Für die
meisten Kurse ist das Ausfüllen eines Anmeldeformulars erforderlich.
(2) Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB ein.
(3) Jede verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Rücktrittsfristen durch den Teilnehmenden regelt §5.
(4) Bei Anmeldung zu Kursen werden die Teilnehmer/innen über den Beginn
des Kurses nicht extra informiert, wenn der Kurs beginnt. Die
Teilnehmer/innen gehen ohne weitere Nachricht zum ersten
Veranstaltungstermin. Es erfolgt nur dann eine extra Benachrichtigung,
wenn der Kurs ausfallen sollte, bereits belegt ist oder Termin- bzw.
Ortsänderungen notwendig sind.
(5) Firmen- /Schulklassen- / Hortgruppenanmeldungen sind nur
schriftlich, per Fax, E-Mail oder persönlich und mit der Erklärung zur
Kostenübernahme möglich.
§ 3 Anmeldung Abendveranstaltungen
Kartenreservierungen für Abendveranstaltungen sind möglich unter www.putjatinhaus.de oder Tel. 0351 – 2011906.
§ 4 Kursgebühr / Zahlung
(1) Kursgebühren werden über drei Zahlungsmodelle je nach Kursart entrichtet.
- Tageszahlung: Zahlung vor Ort in bar zu jedem Einzelkurstermin. Es besteht keine Zahlungsverpflichtung, wenn der Kurs zu einem Zeitpunkt nicht besucht wird. Wird ein Kurs ohne vorherige Absprache mehr als zweimal hintereinander nicht besucht, kann der Kursplatz neu belegt werden (für fortlaufende Kurse).
- Zwei-Monatszahlung: Zahlung des Kursbeitrags für eine Laufdauer von 2 Monaten (in die Kurszeit fallende Feiertage werden rausgerechnet) per Lastschrifteinzug. Der Kursbeitrag wird immer zu Beginn der 2 Monate (am ersten Kurstag) fällig (für fortlaufende Kurse).
- Staffelzahlung: Zahlung des Kursbeitrags über eine gewisse Staffel, je nach Angebot zum Beispiel 10 x Termin. Zahlung per Lastschrifteinzug. Der Kursbeitrag wird immer fällig zum Kursbeginn (für einmalige oder mehrmalige Staffelkurse, sowie Workshops).
(2) Bei 2-Monatszahlung und Staffelzahlung muss der
Kursbeitrag auch dann bezahlt werden, wenn der Kurs unregelmäßig oder
nicht mehr besucht wird. Eingezahlte Gebühren werden grundsätzlich nur
erstattet, wenn ein Rücktritt seitens des Putjatinhauses nach §6
erfolgt.
(3) Firmen und Institutionen (z.B. Schulen, Hortgruppen) zahlen, wenn
nicht anders vereinbart, per Überweisung oder bar im Büro des
Putjatinhauses mindestens 7 Tage vor Kursbeginn.
(4) Beträgt die Kursgebühr mehr als 80,00 EUR pro Kurs, kann eine
Zahlung in Raten vereinbart werden. Ein Ratenzahlungsvertrag kann nur
schriftlich bei persönlicher Anmeldung abgeschlossen werden.
§ 5 Rücktritt durch den Teilnehmenden
(1) Die kostenfreie Rücktrittsfrist endet bei
fortlaufenden Kursen 5 Tage vor Monatsende des 2-Monats-Zyklus, bei
Workshops, bei Staffelkursen und bei Ferienveranstaltungen 5 Tage vor
Beginn der Veranstaltung/ der Veranstaltungsreihe. Wird die
Rücktrittsfrist nicht eingehalten, wird die volle Kursgebühr fällig.
Maßgebend ist das Eingangsdatum der Kursstornierung im Putjatinhaus.
Benennung eines Ersatzteilnehmers ist für den vollen gebuchten und
bezahlten Zeitraum möglich. Nichterscheinen gilt nicht als Rücktritt.
(2) Ein Rücktritt nach Kursbeginn kann nicht berücksichtigt und nur in
begründeten Ausnahmefällen als fristgebundene Gutschrift beantragt und
entschieden werden. Gutschriften sind von der Rückzahlung
ausgeschlossen, aber auf andere Personen übertragbar.
(3) Keine Rückzahlung erfolgt bei Zusammenlegung von Kursen und Wechsel der Kursleitung.
§ 6 Rücktritt durch das Putjatinhaus
Das Putjatinhaus kann kurzfristig wegen mangelnder Beteiligung oder Unterschreitung der im Einzelfall festgelegten Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des Kursleiters oder aus Gründen höherer Gewalt einen Kurs bzw. eine Veranstaltung vor Beginn absagen bzw. einen laufenden Kurs einvernehmlich abbrechen. In diesen Fällen werden bereits eingezahlte Gebühren in voller Höhe bzw. entsprechend der Zahl bereits durchgeführter Veranstaltungen anteilig erstattet.
§ 7 Durchführung von unterbelegten Kursen/Veranstaltungen
Kurse und Veranstaltungen, die nicht die geforderte Mindestteilnehmerzahl erreicht haben, können in Abstimmung mit den Teilnehmer/innen entweder unter Zuzahlung eines Kleingruppenaufschlages oder verkürzt durchgeführt werden.
§ 8 Gebührenermäßigung
Für Dresden-Pass oder Dresden-Tafel-Pass Inhaber
kann eine ermäßigte Kursgebühr berechnet werden, wenn ein entsprechender
Nachweis vorliegt. Rückwirkend können keine Ermäßigungen vorgenommen
werden. Anfallende Materialkosten sind grundsätzlich voll zu bezahlen.
Schüler, FSJ, Studenten, Auszubildende, Behinderte nach
Schwerbehindertengesetz § 1 (ggf. mit Betreuerperson) ab Grad 50,
Ehrenamtspass-Inhaber, Arbeitslose mit ALG II können gegen Vorlage eines
entsprechenden Nachweises Abendveranstaltungen des Putjatinhauses zum
ermäßigten Preis besuchen. . Abendveranstaltungen und Feste können von
Dresden-Pass-Inhabern generell zum halben Eintrittspreis besucht werden,
wenn ein entsprechender Nachweis für den Dresden-Pass vorliegt. Dies
gilt nicht für Sonderveranstaltungen (z.B. Veranstaltungen mit
Speiseangeboten, Fremdveranstaltungen etc.). Diese freiwillige Leistung
des Putjatinhauses gilt nicht rückwirkend.
Ehrenamtliche Helfer des Hauses können am Tag ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit grundsätzlich kostenlos an der Veranstaltung teilnehmen und
eine weitere Person kostenlos mit in die Veranstaltung nehmen.
Regelmäßige ehrenamtliche Helfer können außerdem an jeder
Abendveranstaltung des Hauses kostenlos teilnehmen. Dies gilt nicht für
Sonderveranstaltungen (z.B. Veranstaltungen mit Speiseangeboten,
Fremdveranstaltungen etc.)
§ 9 Ausfall von Kursveranstaltungen
Ausgefallene Kursveranstaltungen werden in der Regel nachgeholt. Ist dies nicht möglich, erhalten die Teilnehmenden auf Wunsch eine anteilige Erstattung der Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche gegen das Putjatinhaus sind ausgeschlossen.
§ 10 Verhalten im Putjatinhaus
Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die Festlegungen der jeweiligen Hausordnung strikt zu befolgen.
§ 11 Haftung
Das Putjatinhaus haftet nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum. Die Kursleiter führen die Kurse in selbstständiger Tätigkeit durch. Haftungsansprüche können hieraus nicht gegenüber dem Putjatinhaus abgeleitet werden. Auskünfte und Ausführungen der Kursleiter dienen ausschließlich der unmittelbaren Kursdurchführung, aus ihnen können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Die Nutzung der Räume und des Gartens erfolgt auf eigene Gefahr. Die Besucher sind verpflichtet, im Falle einer Störung oder eines Unglücksfalles alles ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung des Schadens oder einer Störung beizutragen.
§ 12 Datenschutz / Urheberschutz
Das Putjatinhaus erhebt, verarbeitet und nutzt
personenbezogene Daten zu verwaltungstechnischen Zwecken, zur Pflege der
laufenden Kundenbeziehungen und um Informationen über aktuelle
Kursangebote zu geben. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Widerspruch gegen die Zusendung von Werbematerialien des Putjatinhauses
ist jederzeit möglich.
Die Daten werden nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandelt.
§ 13 Sonstiges
Diese AGB gelten für alle Kursangebote und
Veranstaltungsangebote des Putjatinhauses ab Juni 2018. Alle früheren
Geschäftsbedingungen verlieren damit ihre Gültigkeit. Mündliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch die Geschäftsführung des Putjatinhauses.
Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht
Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der
Teilnahmevertrag bleibt im Übrigen wirksam.